Gutachtenerstellung
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, darf einen Gutachter frei wählen.
Selbst wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat.
Ausgenommen sind Schäden unter 1.000.- DM.
Wer den Schaden hat
Ein Gutachten lässt Werkstatt Winkler durch einen gesetzlich beauftragten Gutachter über die folgenden Punkte erstellen:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Reparaturdauer
