Werkstatt Winkler

Gutachtenerstellung

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, darf einen Gutachter frei wählen.

Selbst wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat.
Ausgenommen sind Schäden unter 1.000.- DM.

Sachverständigerbüro Manfred Zimmermann

Wer den Schaden hat

 Ein Gutachten lässt Werkstatt Winkler durch einen gesetzlich beauftragten Gutachter über die folgenden Punkte erstellen:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturdauer

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